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   LG Köln, 27.03.2012 - 3 O 459/10   

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https://dejure.org/2012,4930
LG Köln, 27.03.2012 - 3 O 459/10 (https://dejure.org/2012,4930)
LG Köln, Entscheidung vom 27.03.2012 - 3 O 459/10 (https://dejure.org/2012,4930)
LG Köln, Entscheidung vom 27. März 2012 - 3 O 459/10 (https://dejure.org/2012,4930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch auf Freistellung aus einem sog. Swap-Vertrag; Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen und eines Zinsswap-Vertrages; Übertragung der Rechtsprechung des BGH zum sog. CMS-Spread-Ladder-Swap ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Haftung von Kreditinstituten für fehlerhafte Anlageberatung bei einem Zins-Währungs-Swapvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch auf Freistellung aus einem sog. Swap-Vertrag; Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen und eines Zinsswap-Vertrages; Übertragung der Rechtsprechung des BGH zum sog. CMS-Spread-Ladder-Swap ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1053
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus LG Köln, 27.03.2012 - 3 O 459/10
    Solche gesteigerten Aufklärungspflichten sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Vgl. WM 2011, 682) zwar für eine CMS-Spread-Ladder-Swap angenommen worden.
  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 232/10

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

    Auszug aus LG Köln, 27.03.2012 - 3 O 459/10
    Diese Rechtsprechung ist indes auf rechnerisch nicht derart komplex strukturierte Swap-Verträge nicht anwendbar (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.01.2012 - 13 U 232/10).
  • LG Neuruppin, 05.09.2013 - 5 O 88/12

    Kommunalrechtliches Spekulationsverbot und Anlageberatung zu Cross Currency Swap

    Nur zum besseren Verständnis ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass entgegen der Auffassung der Beklagten sowie einzelner Stimmen in der Rechtsprechung (etwa OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2012 - 13 U 150/11, juris Rn. 24; LG Köln, BB 2012, 1053, 1054; LG Düsseldorf, Urteil vom 8. November 2011 - 10 O 109/11, juris Rn. 43) und der bankennahen Literatur (Kropf, ZIP 2013, 401, 403 f. mwN) die für das "Komplexitätsargument" verlangte Einzelfallprüfung keinesfalls bedeutet, dass auch über den anfänglichen Marktwert eines Swaps immer nur im Einzelfall, also bei besonders komplexen Swap-Geschäften aufzuklären wäre, denn diese Aufklärung dient nicht dazu, die mehr oder weniger komplexe Zinsformel eines Swaps zu erläutern.
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